Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "veigelesgärten"
in Horb a.N.-Betra

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 beschlossen, die Bebauungsplanänderung und die Änderung der örtlichen Bauvorschriften „Veigelesgärten“ in Horb a. N.-Betra nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

  • Beschluss des Gemeinderates vom 24.10.2023, Drucksache Nr. 156/2023 im Bürgerinformationssystem

Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • Erfolgt in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023. Unterlagen können Sie hier einsehen.

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • Noch nicht erfolgt.

Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB

  • Noch nicht erfolgt.

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